
Haus verkaufen trotz laufendem Kredit: Restschuld, Grundschuld und Vorfälligkeit erklärt
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Noch nicht abbezahlt? Der Verkauf ist trotzdem problemlos möglich. Wie Restschuld, Grundschuld und Vorfälligkeit zusammenspielen und was für Sie übrig bleibt.
Wie Sie Ihre Immobilie verkaufen, obwohl die Bank noch mitredet, und was am Ende wirklich für Sie übrig bleibt
Ein laufender Kredit ist kein Grund, mit dem Verkauf zu warten. Die meisten Häuser, die den Eigentümer wechseln, sind noch gar nicht vollständig abbezahlt, und trotzdem läuft jeder dieser Verkäufe reibungslos ab. Wenn Sie Ihr Haus trotz laufendem Kredit verkaufen wollen, ist die entscheidende Frage nicht ob, sondern was am Ende für Sie übrig bleibt. Dieser Beitrag erklärt in klarer Sprache, wie Restschuld, Grundschuld und Vorfälligkeitsentschädigung zusammenhängen, wie die Abwicklung Schritt für Schritt läuft und mit welcher Beispielrechnung Sie Ihren tatsächlichen Erlös abschätzen.
Kann ich mein Haus trotz laufendem Kredit überhaupt verkaufen?
Ja, jederzeit. Die Bank ist nicht Eigentümerin Ihres Hauses, sie hat lediglich eine Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Sie dürfen Ihre Immobilie verkaufen, ohne den Kredit vorher komplett getilgt zu haben, also auch dann, wenn das Haus noch längst nicht abbezahlt ist. Der noch offene Betrag wird beim Verkauf aus dem Kaufpreis abgelöst, bevor der Rest an Sie fließt. Das ist gängige Praxis und wird über den Notar sauber abgewickelt.
Wichtig ist nur, dass Sie den Ablauf früh mit Ihrer Bank abstimmen. Wer vor dem ersten Inserat weiß, wie hoch die Restschuld ist und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, verhandelt entspannter und rechnet realistisch.
Grundschuld ist nicht gleich Restschuld
Grundschuld und Restschuld sind zwei verschiedene Dinge: Die Grundschuld ist die im Grundbuch eingetragene Sicherheit, die Restschuld der Betrag, den Sie heute tatsächlich noch schulden. Die Grundschuld steht in Abteilung III oft in voller ursprünglicher Höhe, auch wenn Sie längst einen Teil getilgt haben.
Ein Beispiel: Im Grundbuch steht eine Grundschuld über 300.000 Euro, Ihre reale Restschuld beträgt aber nur noch 180.000 Euro. Abgelöst wird beim Verkauf die Restschuld, nicht die eingetragene Grundschuld. Die genaue Zahl, die sogenannte Ablösesumme, nennt Ihnen Ihre Bank auf Anfrage. Fordern Sie diese schriftlich an, dann haben Sie eine belastbare Grundlage, um Ihre Restschuld abzulösen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung: der Posten, den viele vergessen
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den die Bank für entgangene Zinsen verlangen darf, wenn Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig ablösen. Sie ist der Grund, warum manche Eigentümer beim Verkauf mit weniger Erlös rechnen müssen, als sie erwartet hatten.
Wann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf
Die Entschädigung fällt typischerweise an, wenn Sie während der laufenden Zinsbindung verkaufen und den Kredit dadurch vorzeitig ablösen. Die Höhe hängt vom noch offenen Betrag, der Restlaufzeit der Zinsbindung und dem Zinsunterschied ab. Je länger die Bindung noch läuft und je höher die Restschuld, desto größer der Betrag. In der Praxis reicht das von wenigen Tausend bis zu mehreren Tausend Euro.
Wann keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt
Es gibt klare Ausnahmen. Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Darlehens haben Sie nach Paragraf 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, ganz ohne Entschädigung, selbst wenn die Zinsbindung eigentlich länger läuft. Auch bei einem variabel verzinsten Darlehen oder nach abgelaufener Zinsbindung entfällt sie. Fragen Sie Ihre Bank gezielt nach dem Datum, ab dem dieses Sonderkündigungsrecht greift. Wir sind keine Rechts- oder Steuerberater, deshalb gilt: Die verbindliche Höhe nennt Ihnen ausschließlich Ihre Bank.
So läuft der Verkauf trotz Kredit ab
Der Ablauf folgt immer demselben, gut eingespielten Muster:
- Restschuld und Vorfälligkeit erfragen. Sie fordern bei Ihrer Bank die aktuelle Ablösesumme und die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung an.
- Verkaufswert ermitteln. Eine realistische Bewertung zeigt, ob der zu erwartende Erlös die Restschuld samt Entschädigung deckt. Genau hier setzen wir an.
- Vermarktung und Käufersuche. Das Objekt wird aufbereitet, inseriert und geprüften Interessenten angeboten.
- Kaufvertrag beim Notar. Der Notar erhält von Ihrer Bank eine Ablösevollmacht oder Löschungsbewilligung und koordiniert die Zahlung.
- Kaufpreis fließt gesteuert. Aus dem Kaufpreis des Käufers geht zuerst die Ablösesumme direkt an Ihre Bank, der Überschuss geht an Sie.
- Bankfreigabe und Grundbuch. Nach vollständiger Ablösung gibt die Bank die Grundschuld frei. Sie wird gelöscht oder an die Bank des Käufers abgetreten, und das Grundbuch wird bereinigt.
Der ganze Vorgang läuft treuhänderisch über den Notar, sodass für keine Seite ein Risiko entsteht. Käufer, Bank und Notar greifen sauber ineinander, und Sie müssen den Papierkram nicht selbst steuern. In unseren häufigen Fragen zum Verkauf sehen Sie den Gesamtablauf im Überblick.
Was bleibt am Ende übrig? Eine Beispielrechnung
Zahlen machen es greifbar. Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht und dient nur der Orientierung, denn jeder Fall ist anders.
Angenommen, Sie verkaufen für 400.000 Euro und Ihre Restschuld beträgt 180.000 Euro. Die Bank berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 6.000 Euro. Für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch fallen zusammen mit dem Notar meist nur einige Hundert Euro an. Nach Ablösung von Restschuld und Entschädigung bleiben Ihnen aus dem Kaufpreis rund 214.000 Euro, bevor weitere individuelle Posten wie eine mögliche Spekulationssteuer oder die anteilige Maklerprovision berücksichtigt sind.
Der wichtige Punkt: In den vergangenen Jahren sind die Immobilienwerte im Bayerischen Wald und im Raum Regensburg gestiegen. Bei vielen Eigentümern liegt der Verkaufserlös deutlich über der Restschuld, sodass am Ende ein spürbarer Überschuss bleibt. Dass daraus schnell echtes Geld auf Ihrem Konto wird, dafür sorgen über 540 geprüfte Kaufinteressenten in unserem Netzwerk und eine durchschnittliche Verkaufsdauer von 4 bis 7 Wochen. Wie verlässlich das läuft, zeigen über 129 Bewertungen mit 5,0 Sternen.
Wie viel bei Ihnen konkret übrig bleibt, klären wir mit einer kostenlosen und unverbindlichen Wertermittlung. Sie stellen den Verkaufswert einfach Ihrer Ablösesumme gegenüber.
Wenn der Erlös die Restschuld nicht deckt
Ehrlich bleibt ehrlich: Es gibt Fälle, in denen der Verkaufspreis die Restschuld nicht vollständig deckt, etwa bei einem erst vor Kurzem und stark fremdfinanzierten Kauf. Dann müssen Sie die Differenz aus Eigenmitteln ausgleichen oder mit der Bank eine Lösung besprechen. Das ist unangenehm, aber lösbar, und in unserer Region angesichts der Wertentwicklung eher die Ausnahme. Eine frühe, nüchterne Bewertung schützt Sie vor bösen Überraschungen und ist genau deshalb der erste Schritt.
Typische Fehler, die Geld kosten
Aus der Praxis beim Verkauf im Landkreis Cham, in Bad Kötzting, Regen und Regensburg sehen wir immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler. Eigentümer rechnen mit dem vollen Verkaufspreis und vergessen die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie sprechen erst nach dem Kaufvertrag mit der Bank, statt vorher. Oder sie verpassen das Datum, ab dem das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren greift, und zahlen eine Entschädigung, die nicht mehr nötig gewesen wäre. Wer diese drei Punkte früh klärt, holt aus dem Verkauf das Maximum heraus.
Häufige Fragen
Kann die Bank den Verkauf meines Hauses verweigern?
Nein. Sie entscheiden über den Verkauf, nicht die Bank. Sie hat lediglich Anspruch darauf, dass ihre offene Forderung aus dem Kaufpreis abgelöst wird. Solange die Ablösesumme gedeckt ist, gibt die Bank die im Grundbuch eingetragene Grundschuld frei.
Kann ich mein Haus verkaufen, bevor es abbezahlt ist?
Ja. Ein nicht abbezahltes Haus verkaufen Sie genauso wie ein schuldenfreies, nur wird die Restschuld beim Verkauf aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Käufer zahlt an den Notar, dieser bedient zuerst Ihre Bank, der Rest geht an Sie.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Das hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und Zinsniveau ab und reicht von wenigen bis zu mehreren Tausend Euro. Die verbindliche Zahl nennt Ihnen nur Ihre Bank. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung entfällt sie dank des Sonderkündigungsrechts nach Paragraf 489 BGB.
Muss ich die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen?
Nein. Die Grundschuld wird erst im Rahmen des Verkaufs bereinigt. Nach Ablösung Ihres Kredits gibt die Bank die Löschungsbewilligung, oder die Grundschuld wird an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten. Der Notar steuert das im Hintergrund.
Lohnt sich der Verkauf trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
In vielen Fällen ja, besonders bei den gestiegenen Werten in der Region. Wenn der Verkaufserlös die Restschuld deutlich übersteigt, fällt die Entschädigung als einmaliger Posten kaum ins Gewicht. Die einzige Möglichkeit, das sicher zu beurteilen, ist eine konkrete Gegenüberstellung von Verkaufswert und Ablösesumme.
Ihr nächster Schritt
Der Kredit ist gelöst, sobald Sie zwei Zahlen kennen: den realistischen Verkaufswert Ihrer Immobilie und die Ablösesumme Ihrer Bank. Die erste liefern wir Ihnen, die zweite fordern Sie mit einem kurzen Schreiben bei Ihrer Bank an.
Lassen Sie uns den Verkaufswert und Ihre mögliche Kreditablösung gemeinsam prüfen. Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung und eine klare Einschätzung, was nach Ablösung für Sie übrig bleibt. Rufen Sie uns an unter +49 9941 4064900 oder schreiben Sie an info@matador-immobilien.de. So wissen Sie in wenigen Tagen, worüber Sie tatsächlich entscheiden.

Alexander Nirschl
Ihr persönlicher Berater und Experte für Immobilien in der Region. Mit Leidenschaft und lokaler Marktkenntnis begleite ich Sie bei Ihrem Immobilienvorhaben.
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